Wichtige Eckdaten zur Smart-Meter-Pflicht:
- Pflicht ab 2025: Betroffen sind Haushalte mit hohem Verbrauch, größeren PV-Anlagen und neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.
- Keine Wahlmöglichkeit: Bei Erfüllung der Kriterien (hoher Verbrauch/Anlage) ist der Einbau verpflichtend.
- Einbau-Ankündigung: Der Messstellenbetreiber muss den Einbau mindestens drei Monate vorher ankündigen.
- Kosten: Die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt, je nach Verbrauch oder Anlagenleistung liegen sie zwischen 25 € und 140 €.
- Schrittweiser Rollout: Bis 2032 sollen alle Haushalte moderne Messeinrichtungen oder Smart Meter erhalten.
- Freiwillig: Jeder Haushalt kann den Einbau auch unabhängig von der Pflicht beantragen.